Das Bürgergeld wurde (vorerst) abgelehnt – was passiert jetzt mit Hartz IV ab Januar 2023?
Im Bundesrat wurde der Gesetzesentwurf zum Bürgergeld abgelehnt.
Grundsätzlich stimmten zwar alle Länder einer Regelsatzerhöhung auf monatlich 502 € für einen Alleinstehenden zu, aber das Gesetz kann nur „als Ganzes“ verabschiedet werden.
Die Erhöhung der Regelleistung ab Januar 2023 kann deshalb derzeit nicht kommen.
Jetzt muss der Vermittlungsausschuss versuchen, einen Konsens zwischen Bundesregierung und Bundesrat herzuleiten. Dies setzt natürlich eine Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten voraus.
Es kann also folgendes passieren:
Das Gesetz kommt nicht, behindert die Erhöhung und es bleibt bei monatlich 449 €.
Die derzeitige Regelleistungserhöhung tritt in Kraft, gemessen an der Kaufkraft aus 2020/2021 und die Regelleistung erhöht sich auf monatlich 469 €.
Der Vermittlungsausschuss kommt zu einer Einigung und das Gesetz passiert den Bundesrat und tritt in Kraft. Dann kommt die Erhöhung auf 502 €.
Allerdings hat der Vermittlungsausschuss dafür nicht ewig Zeit, sondern vielmehr nur bis Ende November 2022. Zum In-Kraft-Treten bedarf es noch einer Vielzahl von, vor allem formeller Voraussetzungen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden.
Wer sich genauer informieren möchte, kann gerne auf unserm Blog lesen unter
http://geldern-anwalt.de/Blog/
Was genau ab Januar 2023 gilt, können wir heute leider nicht sagen.
Leider hat der Bundesrat noch keine Protokollabschrift aus der letzten Sitzung veröffentlicht, sodass wir über die Wohngeldreform und auch Kindergelderhöhung keine Informationen vorliegen haben.
Auch diese Punkte lagen dem Bundesrat zur Entscheidung vor.
Bei der Wohngeldreform soll es z.B. ebenfalls eine kräftige Erhöhung geben und die Berechnungsmodule sollen sich wohl ändern. Auch sollen die Heizkosten nun Berücksichtigung finden.
Das Kindergeld soll sich für jedes Kind auf monatlich 250 € erhöhen, wobei es wohl bei einer Anrechnung im Rahmen des SGB II derzeit bleiben wird.
Sobald klar ist, was ab Januar 2023 gilt, werden wir darüber berichten.
Euer Kanzleiteam